Wenn die Pflegeperson ausfällt, sind wir für Sie da – mit bis zu 3.539 Euro jährlich für eine zuverlässige Vertretung.
Ab dem 1. Januar 2026 ergeben sich für die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI wichtige Neuerungen. Pflegende Angehörige leisten jeden Tag Außerordentliches – doch auch sie brauchen eine Auszeit. Ob Urlaub, Krankheit oder persönliche Termine: Die Verhinderungspflege sorgt dafür, dass Ihre Liebsten auch in Ihrer Abwesenheit bestens versorgt sind.
Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die greift, wenn die private Pflegeperson vorübergehend an der Pflege gehindert ist – sei es durch Erholungsurlaub, eigene Krankheit oder andere Gründe. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflegeperson die Versorgung. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Wichtig bei Verwandten und Verschwägerten: Wird die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Verschwägerte bis zum 2. Grad übernommen, ist die Erstattung auf das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt. Zusätzlich können nachgewiesene Fahrtkosten oder Verdienstausfall bis zum Gesamthöchstbetrag erstattet werden.
Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, deren Pflegeperson sie zuvor mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung gepflegt hat. Der Anspruch besteht für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr.
Als erfahrener und nach Landesrecht anerkannter Anbieter wissen wir, wie wichtig eine lückenlose Versorgung ist. Unser geschultes Personal übernimmt die Betreuung mit Kompetenz, Einfühlungsvermögen und Verlässlichkeit – damit Sie Ihre Auszeit mit gutem Gewissen genießen können.
Nutzen Sie das volle Budget der Verhinderungspflege für eine zuverlässige Ersatzversorgung.
Erfahrene und einfühlsame Ersatzpflegekräfte, die sich individuell auf Ihre Situation einstellen.
Stundenweise, tageweise oder wochenweise – wir richten uns ganz nach Ihrem Bedarf.
Lassen Sie sich kostenlos beraten und erfahren Sie, wie wir die Pflege Ihrer Angehörigen während Ihrer Abwesenheit sicherstellen.
Zeitzone: Mitteleuropäische Zeit (MEZ)