Entlastungsleistungen 2026: Was steht Ihnen zu?
Monatlich 131 € für Entlastungsleistungen – wir erklären, wie Sie diesen Betrag sinnvoll einsetzen und welche Leistungen übernommen werden können.
Seit Januar 2025 stehen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad monatlich 131 € für sogenannte Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI zu. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für haushaltsnahe Dienstleistungen eingesetzt werden.
Was wird übernommen? Dazu gehören Haushaltshilfe, Einkaufsdienste, Begleitung bei Arztbesuchen, Gartenpflege und Reinigungsarbeiten. Die Leistungen müssen von einem zugelassenen Anbieter wie HMS Hauswirtschaft erbracht werden.
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. So können Sie bis zu 3.144 € ansammeln, wenn Sie den Betrag über ein Jahr nicht nutzen.
Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse – Sie müssen sich um nichts kümmern. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.