HMS HAUSWIRTSCHAFT
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Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI

Spürbare Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen – ab Pflegegrad 1. Wir helfen Ihnen, den Entlastungsbetrag sinnvoll einzusetzen.

Fürsorgliche Unterstützung im Alltag – Entlastungsleistungen von HMS Hauswirtschaft

Seit Januar 2017 haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich. Dieser Betrag ist zweckgebunden und dient der Unterstützung im Alltag – genau hier setzen wir an.

Was sind Entlastungsleistungen?

Der Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI ist eine zweckgebundene Sachleistung der Pflegeversicherung. Er soll pflegebedürftige Menschen dabei unterstützen, ihren Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen und pflegende Angehörige entlasten. Die Kosten werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet – für Sie entstehen keine Eigenkosten.

Unsere Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrags

  • Hauswirtschaftliche Unterstützung – Reinigung der Wohnung, Wäschepflege, Bügeln und Aufräumen
  • Einkaufs- und Besorgungsdienste – Lebensmitteleinkauf, Apothekenbesuche, Botengänge
  • Alltagsbegleitung – Spaziergänge, Gesellschaft leisten, gemeinsame Aktivitäten
  • Begleitung zu Terminen – Arztbesuche, Behördengänge, Friseurtermine
  • Mahlzeitenzubereitung – Kochen und Hilfe bei der Ernährung im Alltag
  • Betreuungsangebote – Gedächtnistraining, Vorlesen, Beschäftigung und Aktivierung

Gut zu wissen: Nicht genutztes Guthaben verfällt nicht sofort. Es kann bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. So können Sie bis zu 1.572 € im Jahr ansparen und für größere Maßnahmen nutzen.

Wer hat Anspruch?

Jeder Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) hat Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern als Kostenerstattung für qualifizierte Angebote wie unsere Dienstleistungen verwendet.

So einfach geht's

  • 1. Kontakt aufnehmen – Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
  • 2. Leistungen vereinbaren – Gemeinsam legen wir fest, welche Unterstützung Sie benötigen.
  • 3. Direkte Abrechnung – Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Kein Papierkram für Sie.

Warum HMS Hauswirtschaft?

Als nach Landesrecht anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI sind wir berechtigt, den Entlastungsbetrag mit Ihrer Pflegekasse direkt abzurechnen. Unser geschultes Personal sorgt für eine zuverlässige, einfühlsame und professionelle Unterstützung – immer mit dem Menschen im Mittelpunkt.

Warum Sie sich für uns entscheiden sollten

Anerkannter Anbieter

Nach Landesrecht zugelassen und berechtigt, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen.

Geschultes Personal

Qualifizierte und einfühlsame Mitarbeiter, die regelmäßig weitergebildet werden.

Keine Eigenkosten

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse – kein finanzieller Aufwand für Sie.

Nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag sinnvoll

Lassen Sie sich kostenlos beraten und erfahren Sie, wie wir Sie und Ihre Angehörigen im Alltag unterstützen können.

Wie können wir Ihnen helfen?

Zeitzone: Mitteleuropäische Zeit (MEZ)