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Alltagsbegleitung & Betreuung

Gesellschaft, Sicherheit und liebevolle Unterstützung im Alltag – für mehr Lebensqualität und Selbstständigkeit.

Alltagsbegleitung – gemeinsam spazieren und den Tag genießen

Viele Menschen – insbesondere Senioren, Pflegebedürftige oder Menschen mit Einschränkungen – wünschen sich Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben und vor allem Gesellschaft. Unsere Alltagsbegleitung bietet genau das: verlässliche, einfühlsame Betreuung, die den Alltag erleichtert und die Lebensqualität spürbar verbessert.

Was umfasst unsere Alltagsbegleitung?

Unsere geschulten Alltagsbegleiter stehen Ihnen oder Ihren Angehörigen zur Seite – mit Geduld, Herz und fachlicher Kompetenz. Die Betreuung wird individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche jedes Einzelnen abgestimmt.

Gesellschaft & soziale Teilhabe

  • Unterhaltung & Gespräche – Zeit für persönliche Gespräche, Zuhören und gemeinsames Lachen
  • Spaziergänge & Ausflüge – Begleitung an der frischen Luft, in den Park oder zum Café
  • Vorlesen & Spielen – Vorlesen aus Büchern und Zeitungen, Karten- und Brettspiele
  • Kulturelle Teilhabe – Begleitung zu Veranstaltungen, Gottesdiensten oder Vereinsaktivitäten

Praktische Alltagsunterstützung

  • Begleitung zu Arztterminen – Sichere Begleitung und Unterstützung bei Arztbesuchen
  • Behördengänge – Begleitung und Hilfe bei Behördenbesuchen und Formularen
  • Einkaufsbegleitung – Gemeinsames Einkaufen im Supermarkt oder auf dem Wochenmarkt
  • Gedächtnistraining – Aktivierende Übungen zur Förderung geistiger Fitness

Entlastung für Angehörige: Unsere Alltagsbegleitung entlastet nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch pflegende Angehörige. Nutzen Sie die Zeit, in der wir für Ihre Liebsten da sind, um eigene Termine wahrzunehmen oder sich zu erholen.

Finanzierung über die Pflegekasse

Die Alltagsbegleitung kann über den Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI (131 € monatlich) finanziert werden. Als zugelassener Anbieter rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – ohne zusätzlichen Aufwand für Sie. Auch die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI kann unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden.

Unser Ansatz

Wir setzen auf feste Bezugspersonen, die regelmäßig zu Ihnen kommen. So entsteht ein Vertrauensverhältnis, das für eine hochwertige Betreuung unerlässlich ist. Unsere Alltagsbegleiter werden nach den Richtlinien des § 53b SGB XI qualifiziert und regelmäßig fortgebildet.

Betreuung mit Herz und Verstand

Feste Bezugspersonen

Vertraute Gesichter, die regelmäßig kommen und ein echtes Vertrauensverhältnis aufbauen.

Qualifiziert & Geschult

Alltagsbegleiter nach § 53b SGB XI mit regelmäßiger Fortbildung und Supervision.

Mehr Lebensfreude

Gesellschaft und Aktivitäten, die den Alltag bereichern und die Selbstständigkeit fördern.

Wir sind für Sie da – persönlich und verlässlich

Erfahren Sie, wie unsere Alltagsbegleitung Ihnen oder Ihren Angehörigen den Alltag erleichtern kann.

Wie können wir Ihnen helfen?

Zeitzone: Mitteleuropäische Zeit (MEZ)